Friday, March 26, 2010

Die Ausschreiben der Wahl Werke

Bei einer Betriebsratswahl muss der Wahlvorstand die Wählerliste erstellen, er muss die Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder festhalten und die Mindestsitze für das "Minderheitsgeschlecht" (Frauen oder Männer) im zukünftigen Betriebsrat ausrechnen.

Der Wahlvorstand muss herausfinden, wer in dem Unternehmen wahlberechtigt ist und eine Liste aller Wähler anfertigen. Jeder Mitarbeiter, der bereits 18 Jahre ist, ist wahlberechtigt. Die Unterlagen für die Wählerliste muss der Unternehmer dem Wahlvorstand zur Verfügung stellen. Die Wählerliste und die Wahlordnung muss der Vorstand im Unternehmen so auslegen, dass alle Mitarbeiter sie einsehen können. Unter gewissen Voraussetzungen ist auch eine Veröffentlichung ausschließlich in elektronischer Form möglich. Wenn jemand vor der Betriebsratswahl etwas gegen die Wählerliste hat, muss er innerhalb von zwei Wochen schriftlich seine Bedenken einreichen. Einsprüche können von allen Mitarbeitern kommen, das heißt auch von denen, die nicht auf der Liste sind, von leitenden Angestellten und natürlich auch vom Arbeitgeber.

Wie viele Mitarbeiter in den Betriebsrat gewählt werden, hängt von der Zahl der Mitarbeiter ab, die regelmäßig im Unternehmen beschäftigt sind. Die genaue Zahl der Betriebsratsmitglieder pro Unternehmen findet man im § 9 des Betriebsverfassungsgesetzes.

Mit dem Ausschreiben der Wahl werden die Betriebsratswahlen eingeleitet. Die Mitarbeiter müssen spätesten 6 Wochen vor der Wahl davon in Kenntnis gesetzt werden. Die Erstellung des richtigen und vollständigen Ausschreibens der Wahl ist eine der bedeutendsten Aufgaben des Wahlvorstands.

Im Wahlausschreiben steht: Zeit, Tag und Ort der Stimmabgabe, Informationen über die Briefwahl, Möglichkeiten der Einsichtnahme in die Wählerliste, Fristen zur Einreichung der Kandidatenvorschläge.

Bevor es überhaupt zur Betriebsratswahl kommt, müssen Kandidaten zur Wahl vorzuschlagen werden. Hier ist der Einsatz der Mitarbeiter und der im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften gefragt. Am Tag der Wahl muss der Wahlvorstand für den richtigen Ablauf sorgen und nach der Wahl das Ergebnis auszählen, wer in den kommenden vier Jahren die Mitarbeiter im Unternehmen vertritt.

Die Wahlvorschläge:
Wenn mehr als 1 Betriebsratsmitglied gewählt werden muss, dann müssen wenigsten 5 % der Wahlberechtigten die Vorschläge zur Wahl unterzeichnen. Auf alle Fälle genügt die Unterschrift von 50 wahlberechtigten Mitarbeitern. Damit wird der Antrag ermöglicht; diese Unterschriften haben nichts mit der Stimmabgabe am Wahltag zu tun. Es wäre gut, wenn mindestens doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen werden, wie es Betriebsratsmitglieder werden sollen. Damit ist gewährleistet, dass es auch in den kommenden Jahren genug Nachfolger geben wird, wenn zum Beispiel Betriebsratsmitglieder während ihrer Amtsperiode ausscheiden. Vorschläge können von den Mitarbeitern und den im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften gemacht werden. Die vorschriftsmäßigen Wahlvorschläge müssen spätestens eine Woche vor der Betriebsratswahl vom Wahlvorstand bekannt gegeben werden. Spätestens ab dann läuft der "Wahlkampf" im Unternehmen.

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